Der Hausratgeber: Schneeräumung
Verschneite Winterlandschaften in der Schweiz sind malerisch, doch sie bringen auch Verantwortung für Hauseigentümer mit sich. Gehwege und Zugänge müssen sicher gehalten, Dachlawinen verhindert werden. Diese Pflichten schützen Passanten und Eigentümer selbst vor Haftungsrisiken. Wer rechtzeitig handelt, vermeidet Unfälle und geniesst den Winter unbeschwert. Schneeräumungspflicht Hauseigentümer sind verpflichtet, Wege und Zugänge zwischen 7 und 21 Uhr von Schnee und Eis zu befreien. Auch Vermieter müssen Zugänge und Besucherparkplätze räumen. Gemietete Aussenparkplätze obliegen hingegen den Mietern, sofern der Mietvertrag nichts anderes regelt. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Vermieter die Schneeräumung im Mietvertrag festlegen und Kosten gegebenenfalls über die Nebenkosten abrechnen. Wichtig ist, Schnee korrekt zu entsorgen: Er darf weder auf öffentliche Flächen wie Strassen noch ohne Zustimmung auf Nachbargrundstücke geschippt werden. Passanten müssen mit winterlichen Bedingun
2. Mai 2025