Hausratgeber

Ein lauer Sommerabend, gute Musik und nette Gesellschaft – Gartenpartys sind für die Gastgeber ein Vergnügen. Doch nicht jeder Nachbar teilt diese Begeisterung. Daher gelten für Feiern im Freien die gleichen Regeln wie in der Wohnung: Sobald die in der kommunalen Polizeiverordnung geregelte Nachtruhe beginnt, müssen Lärm und laute Gespräche auf ein Minimum reduziert werden. Am besten verlegt man die Feier dann nach drinnen, und achtet auf Zimmerlautstärke.

Kinderlärm

Spielende Kinder gehören zum Sommeralltag und deren Geräusche sind im Tagesverlauf zu akzeptieren. Velo fahren, Fussball spielen oder auch mal lautes Lachen – all das ist erlaubt. Kinderlärm gilt nicht als störender Lärm. Während der Ruhezeiten sieht es jedoch anders aus: Dann sollten Eltern ihre Kinder zu einem möglichst ruhigen Verhalten anhalten.

Rasenmäher & Mähroboter

Moderne Mähroboter sorgen für einen gepflegten Rasen – doch ihr leises Summen kann auf Dauer störend sein. Zwar gibt es für Rasenmäher keinen allgemeinen Grenzwert, dennoch gilt: Während der Nacht-, Sonn- und Feiertagsruhe dürfen weder Rasenmäher noch Mähroboter betrieben werden.


Fazit

Sommer bedeutet Freiheit und Erholung – aber auch Rücksichtnahme. Durch ein wenig Achtsamkeit beim Lärmverhalten im Garten lässt sich der Sommer für alle angenehm gestalten. So steht entspannten Monaten im Freien nichts im Weg!

Weitere Ratgeber für Hauseigentümer und Stockwerkeigentümer finden Sie auf www.hev-ratgeber.ch

 

Ralph Bauert, Geschäftsführer HEV Region Winterthur

Bild: Pexels Askar Abayev